Neue Verordnungen für Veranstaltungen

Green Pass

Green Pass für den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen erforderlich

Wir weisen darauf hin, dass lt. der Verordnung des Landeshauptmannes vom 30. Juli ab sofort der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen nur nach Vorweisen einer so genannten Grünen Bescheinigung (Green Pass) möglich ist.

Nähere Informationen zum Erhalt dieses Zertifikats erteilt der Sanitätsbetrieb bzw. der Zivilschutz der Südtiroler Landesregierung.

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